Reiseinformationen - Panama



Panama grenzt an Costa Rica und Kolumbien, laut Auskunft des Auswärtigen Amts ist der Grenzübertritt zum letztgenannten Nachbarland derzeit jedoch nicht möglich. Das mittelamerikanische Land war nach der Unabhängigkeit von Spanien im Jahr 1821
zunächst ein Teil Groß-Kolumbiens und spaltete sich von diesem Anfang November 1903 ab. Den die Unabhängigkeit Panamas unterstützt habenden USA genehmigte das junge Land den Bau des Panama-Kanals, welcher mit einer Gesamtlänge von einundachtzig Kilometern den Atlantischen mit dem Pazifischen Ozean verbindet. Die Hoheit über den Panama-Kanal wurde von den USA erst zu Beginn des Jahres 2000 an Panama übergeben. Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise als Touristen in Panama kein Visum, sofern der Aufenthalt nicht länger als sechs Monate andauert, was bei Ferienreisen üblich ist. Des Weiteren muss ein Rückflugticket oder ein Ticket für die Weiterreise vorgelegt werden können. Der Reisepass oder zumindest eine Kopie soll während des Aufenthalts immer mitgeführt werden. Das entsprechende Reisedokument muss bei der Einreise nach Panama noch eine Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten besitzen. Die Botschaft Panamas in der Bundesrepublik hat ihren Sitz in Berlin, das Generalkonsulat hat seinen Sitz in Hamburg. Des Weiteren existieren Honorarkonsulate Panamas in Erzhausen, Kiel, Sauerlach und Dresden.

Bezüglich der persönlichen Sicherheit beim Panama-Urlaub weist das Auswärtige Amt auf vereinzelte bewaffnete Überfälle hin und empfiehlt, sich während der Nacht in den als problematisch geltenden Teilen der Hauptstadt nicht aufzuhalten. In keinem Fall besucht werden soll das Grenzgebiet zu Kolumbien, da dort sowohl Drogenschmuggler als auch bewaffnete Gegner der kolumbianischen Regierung aktiv sind und auch das Leben von Touristen bedrohen. Die eigentlich reizvolle Hafenstadt Colón gilt auf Grund häufiger Raubüberfälle ebenfalls als Risikogebiet.

Im Normalfall kann das Leitungswasser in Panama-Stadt als Trinkwasser verwendet werden, lediglich nach Überschwemmungen muss vorübergehend auf Mineral- oder Tafelwasser ausgewichen werden, da die Trinkwasseraufbereitung in einem solchen Ausnahmefall überfordert sein kann. Bezüglich der Qualität des Leitungswassers außerhalb der Hauptstadt sind die Angaben uneinheitlich, so dass sich vorsichtshalber zumindest dessen Abkochen empfiehlt. Die Amtssprache Panamas ist Spanisch, außerhalb der Hauptstadt kann auch in touristisch erschlossenen Gebieten nicht mit dem Vorhandensein englischer oder deutscher Sprachkenntnisse gerechnet werden, so dass spanische Grundkenntnisse dringend empfohlen werden müssen. Das in Panama gesprochene Spanisch weist zur europäischen Sprache einige Unterschiede auf.

Die eigentliche Währung Panamas ist der Balboa, von diesem existieren jedoch nur Münzen. Ein Balbao ist in einhundert Centésimos unterteilt. Höhere Beträge werden in Panama ausschließlich mit Dollar-Scheinen bezahlt, der Balboa ist im festen Verhältnis von 1:1 an die Währung der USA gekoppelt. Zu beachten ist, dass der Euro nur in sehr wenigen Wechselstuben und Banken getauscht werden kann, das für die Reise nach Panama benötigte Bargeld soll nach Möglichkeit in Form von amerikanischen Dollarnoten mitgebracht werden. Kreditkarten werden grundsätzlich akzeptiert, besonders in ländlich geprägten und touristisch bislang nur wenig erschlossenen Gebieten ist ihre Akzeptanz aber nicht immer sicher. In älteren Reiseführern findet sich die Angabe, dass die EC-Karte in Panama für die Bargeldbeschaffung am Geldautomaten eingesetzt werden könne, faktisch ist diese zurzeit nicht möglich.

Da zwischen Deutschland und Panama kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist eine international gültige Krankenversicherung unverzichtbar. Die ärztliche Ausbildung in Panama entspricht dem Standard der USA, ländliche Gebiete sind jedoch nicht immer mit Ärzten versorgt. Eine aus Europa bekannte Krankenhausdichte existiert bislang nur in Panama-Stadt. Zu den Besonderheiten der Gesetzgebung in Panama gehört, dass der Genuss von Alkohol auf der Straße ebenso wie in öffentlichen Parks nicht erlaubt ist. Beim Drogenkonsum drohen langjährige Haftstrafen.







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