Zollbestimmungen für die USA



Eine Reise in die Vereinigten Staaten von Amerika ist vor allem nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 oftmals sehr aufwendig und sollte gut geplant werden. Während man noch vor gut zehn Jahren lediglich mit dem gültigen
Reisepass schnell und problemlos über die Grenze spazieren dürfte, müssen Touristen heute unzählig viele Formulare ausfüllen, stehen mitunter mehrere Stunden vor den Einreiseschaltern an den amerikanischen Flughäfen und werden gerne zur sogenannten "Second Inspection" geführt. Es hängt jedoch auch stark davon ab, welcher der erste Landeflughafen in den USA ist. So werden an den großen Flughäfen, wie in New York, wo Flugzeuge im Minutentakt landen, nicht alle Touristen so akribisch durchleuchtet, während man sich an kleineren Flughäfen wirklich sorgfältig Zeit für jeden Reisenden nimmt. Bevor man eine Reise in die USA macht, sollte man sich über gewisse Dinge im Klaren sein. Soll es ein kurzer Urlaub sein oder wird gar ein Visum für die Einreise benötigt?

Menschen, die reineweg aus touristischen Gründen und nicht länger als 90 Tage in den USA bleiben möchten, benötigen kein Visum. Wer aus geschäftlichen Gründen dorthin reisen möchte, muss vorab in der Amerikanischen Botschaft ein Visum beantragen. Auch die Zollbestimmungen der USA sollte man kennen. Wichtig ist, dass man einen maschinenlesbaren Reisepass besitzt, der mindestens noch drei Monate gültig ist. Mittlerweile wird ein biometrischer Reisepass ausgestellt, in dem zusätzlich die Fingerabdrücke gespeichert sind. Dieser wird demnächst Pflicht und sollte rechtzeitig vor der Reise in die USA beantragt werden. Vor dem Abflug in die Vereinigten Staaten müssen Touristen im Internet eine Reisegenehmigung beantragen. Das so genannte ESTA-Formblatt wird online ausgefüllt und muss dann von den Touristen ausgedruckt werden. Auch das APIS-Formular muss mittlerweile im Internet ausgefüllt und dann beim Check-in vorgelegt werden. Es gibt über die Adresse im Urlaubsland Auskunft. Wenn man die ausgiebigen Gepäck- und Personenkontrollen am Abflughafen überstanden hat, muss im Flugzeug das Zollformular ausgefüllt werden. Es wird von den Flugbegleitern kurz vor der Landung ausgeteilt und muss dann am Einreiseschalter vorgelegt werden.

Am Einreiseschalter werden von jedem Reisenden Fingerabdrücke genommen, ein Foto gemacht und die ausgefüllten Formulare durchgeschaut. Außerdem stellen die amerikanischen Beamten gerne Fragen über den Zweck der Reise und verlangen oft weitere Unterlagen, die den Verdacht aus dem Weg räumen, man könne illegal im Land bleiben wollen. Wie bereits erwähnt hängt es stark davon ab, an welchen Flughafen man als erstes landet. Sein Gepäck darf man sich danach abholen. Hier wird auch das Zollformular verlangt und gegebenenfalls die Koffer durchleuchtet. Zollfrei einführen dürfen Touristen natürlich Dinge für den persönlichen Gebrauch. 200 Zigaretten, einen Liter Alkohol und Geschenke im Wert von bis 100 US-Dollar sind ebenfalls gestattet. Es dürfen keine tierischen und pflanzlichen Produkte eingeführt werden.

Arbeiten in den USA

Hierbei muss man unterscheiden, ob es sich um eine dauerhafte Tätigkeit in den USA oder um ein vorübergehendes Arbeitsverhältnis handelt.

Für eine dauerhafte Tätigkeit benötigt man eine Green Card, die nur relativ schwer zu erhalten ist. Für eine zeitlich begrenzte Arbeitserlaubnis, die deutlich einfacher zu erhalten ist, benötigt man je nach Art der Tätigkeit einen von fünf Visatypen. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Einreise in die USA: www.einreiseusa.net.

In den USA studieren

Sehr beliebt ist es in den Vereinigten Staaten von Amerika zu studieren. Entweder als Vollstudium oder auch als ergänzendes Auslandssemester zum Studium im Heimatland.
Hierzu wird ein sogenanntes F-Visum benötigt. Zu beachten ist hierbei, dass mit diesem Visum keine Arbeitserlaubnis verbunden ist die Tätigkeiten außerhalb des Campus betreffen. Das ist im ersten Jahr komplett ausgeschlossen und auch nach Ablauf dieser Frist ist es relativ schwer eine Arbeitserlaubnis für Tätigkeiten außerhalb des Campus zu erhalten.







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