Eine Reise nach Marokko ist nicht ganz so wie ein Skiurlaub im heimischen Fichtelgebirge zu planen. Es sind neben den ganzen Visa- und Zollbestimmungen sowie gesetzlichen Reglungen des Landes, ebenso die Gebräuche des islamischen Landes nicht außer Acht zu lassen. Nicht, dass Marokko nun keine ausländischen Touristen im eigenen Land haben möchte, im Gegenteil, es wird viel dafür getan, dass sich Gäste im Tor zu Afrika wohlfühlen, dennoch herrscht in Marokko eine andere kulturelle Lebensweise, die unserer westlichen Welt manchmal befremdlich vorkommt.
Einreise- und Zollbestimmungen Deutsche, österreichische und Touristen aus der Schweiz brauchen kein Visum für die Einreise, sofern die Aufenthaltsdauer in Marokko nicht 90 Tage übersteigt. Ein Reisepass, der nach der Einreise immer noch ein halbes Jahr gültig ist, genügt. Kinder brauchen ebenfalls einen gültigen Reisepass. Am besten gleich nach neuen Muster, weil ein Lichtbild im Ausweis für Kinder ab drei Jahren für die Einreise so oder so Pflicht ist. Grundsätzlich ist ein längerer Aufenthalt nach Ablauf der 90 Tage nicht einfach möglich. Dafür müssen jede Menge bewilligte Anträge, ein gewisses Vermögen und manchmal auch ein Arbeitsvertrag in Marokko vorgewiesen werden, um länger bleiben zu dürfen.
In Sachen Devisen schaut man beim marokkanischen Zoll genauer hin. Urlauber, die mehr als 100.000 Dirham (umgerechnet rund 8.850 Euro) ins Land mitbringen möchten, müssen die Summe erst einmal deklarieren und bekommen dafür eine Bescheinigung, dass sie das auch offiziell dürfen. Aber es darf kein einziger Dirham (marokkanische Landeswährung) aus dem Land ausgeführt und auch nicht ins Land hinein eingeführt werden.
Sinnvoll erscheint es auch nicht ein Fahrzeug für die Reise nach Marokko mitzunehmen. Das ist zwar erlaubt, aber wenn ein Unfall passiert und man mit dem Auto nicht mehr nach Hause fahren kann, sondern es dort lassen muss, wird es verzollt. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug verkauft wird. Erst wenn ein mitgebrachtes Fahrzeug wieder bei der Ausfuhr mitkommt, bleibt es zollfrei.
Deutsche Botschaft in Marokko Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 7, Zankat Madnine B.P. 235 10 000 RABAT Tel: (0) 537-21 86 00 Int. Vorwahl für Marokko: ++212
Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes in Deutschland Es ist wichtig bei der Planung einer Reise – egal in welches Land – sich auch darüber bewusst zu sein, dass nicht immer alles Reisekatalog-präpariert ist. In diesem Fall aber ist jetzt nicht die Rede von Hotels, die nicht dem Standard entsprechen, sondern es geht um die eigene Sicherheit und die der Mitreisenden und die sollte einem am Herzen liegen. Darum auch weist das Auswärtige Amt in Deutschland mit Sicherheitshinweisen auf eventuelle Gefahren des jeweiligen Landes hin, die bei der Reiseplanung berücksichtigt werden sollten. Für Marokko gelten solche Sicherheitshinweise ebenso, auch wenn die Schönheit des Landes und deren touristischen Angebote überwiegen. Trotzdem rät das Auswärtige Amt vor Reisen in die Westsahara des Landes ab, weil sich dort nicht gekennzeichnete Minenfelder befinden und gerade in den entlegenen Gebieten der Sahara, wo sich kein ausreichender Polizeischutz befindet, wird das Reisen ebenfalls abgeraten. Aber es bleiben die anderen, tausend und mehr Orte, Plätze und Gebiete der Insel, die einen Urlaub in Marokko unbeschreiblich schön machen.
Gesundheitshinweise für Marokko Eine bestimmte Impf-Pflicht bei der Einreise in Marokko besteht nicht. Dennoch erscheint es eigentlich immer sinnvoll sich gegen Tetanus, Diphtherie sowie Hepatitis A und B und auch Tollwut zu impfen. Fälle von Malaria wurden zwar seit 2005 nicht mehr in Marokko gemeldet, dennoch ist es empfehlenswert, die Haut mit Kleidung zu schützen und nicht ohne Moskitonetz zu schlafen. Krankenhäuser vor allem in den ländlichen Gebieten Marokkos sind in der Hygiene und Ausstattung häufig nicht mit westeuropäischen Standards zu vergleichen. Eine größere Hürde allerdings könnten die sprachlichen Barrieren sein, weil auf dem Land häufig weder englisch noch französisch gesprochen wird.